29/10/2026
Bewerbungsgespräch: Welche Fragen sind erlaubt – und wann dürfen Bewerber schweigen?
Darf der Arbeitgeber nach Kinderwunsch, Krankheiten oder Vorstrafen fragen? Nicht jede Frage im Vorstellungsgespräch ist rechtlich zulässig.
🔹 Privatsphäre schützen: Fragen etwa zu Schwangerschaft, Familienplanung oder sexueller Orientierung sind grundsätzlich unzulässig, wenn kein rechtlich anerkannter Ausnahmefall vorliegt.
🔹 Das „Recht zur Lüge“: Auf unzulässige Fragen müssen Bewerber grundsätzlich nicht wahrheitsgemäß antworten. Bewusste Falschangaben auf zulässige, wesentliche Fragen können dagegen rechtliche Konsequenzen haben.
🔹 Vorstrafen: Fragen sind nur zulässig, wenn sie einen konkreten Bezug zur ausgeschriebenen Stelle haben und ein berechtigtes Interesse besteht.
🔹 Was dürfen Arbeitgeber fragen? Qualifikationen, berufliche Erfahrungen, erforderliche Kenntnisse und die Verfügbarkeit sind grundsätzlich zulässige Themen, soweit sie für die Stelle relevant sind.
Was bedeutet das für die Praxis?
👉 Arbeitgeber sollten strukturierte Bewerbungsgespräche führen und Fragen konsequent an den Anforderungen der Stelle ausrichten.
👉 Bewerber sollten unzulässige Fragen dokumentieren und mögliche Ansprüche prüfen lassen. Wichtig: Für Entschädigungsansprüche nach § 15 AGG gilt grundsätzlich eine zweimonatige Ausschlussfrist.
Fazit: Ein rechtssicheres Bewerbungsgespräch schützt die Privatsphäre der Bewerber und hilft Arbeitgebern, Diskriminierungsrisiken zu vermeiden.
Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Fragen des Bewerbungsverfahrens und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).