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Merla Ganschow & Partner - Fachanwälte für Arbeitsrecht Fachanwälte für Arbeitsrecht in Berlin-Charlottenburg Ihre Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt im Arbeitsrecht in Berlin-Charlottenburg (Westend)

28/10/2026

Verdachtskündigung: Kündigen ohne Beweis - geht das?
Ja, unter Umständen. Wenn Sie keine Beweise haben, aber starke Indizien, kann eine Verdachtskündigung möglich sein.

Die wichtigste Voraussetzung: Sie müssen den Mitarbeiter vorher anhören und ihm die Chance geben, sich zu entlasten. Ohne Anhörung ist die Kündigung als Verdachtskündigung unwirksam.

27/10/2026

Wenig zu tun, also schicke ich mein Team früher heim und schreibe Minusstunden auf?🥴

Klingt logisch, ist es aber nicht. Das Betriebsrisiko tragen Sie als Arbeitgeber, nicht Ihre Mitarbeitenden.
Mein Tipp: Schauen Sie jetzt in Ihre Arbeitsverträge. Wer dort die richtigen Regelungen hat, kann in ruhigen Phasen ganz anders reagieren.

26/10/2026

Abmahnen und dann doch noch kündigen?🧐 Das geht nicht. Die Abmahnung ist die gelbe Karte, und sie verbraucht den Kündigungsgrund. Darüber haben Christian und ich in unserer letzten Podcast-Folge gesprochen.

HR-Geflüster: Auf Spotify und YouTube! 👀

25/10/2026

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann dich schützen, aber es kann auch richtig teuer werden. Du zahlst mindestens 50 % der letzten Vergütung, und das bis zu zwei Jahre lang. 💸
Unser Tipp: Nicht standardmäßig in jeden Arbeitsvertrag packen, sondern gezielt dort einsetzen, wo der Schutz wirklich nötig ist.

21/10/2026
15/10/2026

🤒 Krankgemeldet: Was darf der Chef
Grundsätzlich bleibt die Diagnose Privatsache. Doch in bestimmten Fällen kann es Ausnahmen geben: etwa bei konkreten Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit oder wenn es um die Entgeltfortzahlung geht.
Kommt es zum Streit, kann es sogar sein, dass Mitarbeitende detailliertere Angaben zu ihrer Erkrankung machen müssen.
Entscheidend ist immer der Einzelfall.
Hättet ihr gedacht, dass Mitarbeitende im Streitfall so viel
über ihre Erkrankung offenlegen müssen?

14/10/2026

📱 Krank per Klick? Fragebogen ausfüllen, Wunschdauer wählen, bezahlen und fertig ist die Krankschreibung. Klingt praktisch. Ist es aber nicht.

Schnupfen? 5 Tage? Ab in den Warenkorb. 🛒 So funktionieren manche Onlineportale tatsächlich. Das Problem: Ohne Arztkontakt gibt es kein ordnungsgemäß ausgestelltes Attest. Ob persönlich in der Praxis, per Telefon oder per Videosprechstunde ist egal. Aber ein Arzt muss den Patienten schon mal gesehen oder gesprochen haben.

Für Arbeitgeber heißt das: Solche Atteste müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Bei berechtigten Zweifeln dürfen Sie nachfragen, ob ein Arztkontakt stattgefunden hat, und schlimmstenfalls die Entgeltfortzahlung einstellen. Aber zu Recht. 😉

Natürlich kommt es arbeitsrechtlich immer auf den Einzelfall an.

📚 Mehr davon gibt's in unseren Webinaren der mgp Akademie, viele davon kostenfrei. Nächster Termin: 06.11.2026, 10 Uhr: „Die 5 größten Arbeitsrechtsfallen zum Jahresende". Anmeldung über den Link in Bio.

👇 Schon mal so ein Attest per Klick auf dem Tisch gehabt?

Entgeltfortzahlung

13/10/2026

🤒 Krankgemeldet: Was darf der Chef eigentlich fragen?

Grundsätzlich bleibt die Diagnose Privatsache. Doch in bestimmten Fällen kann es Ausnahmen geben: etwa bei konkreten Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit oder wenn es um die Entgeltfortzahlung geht.

Kommt es zum Streit, kann es sogar sein, dass Mitarbeitende detailliertere Angaben zu ihrer Erkrankung machen müssen.

Entscheidend ist immer der Einzelfall.

👇 Hättet ihr gedacht, dass Mitarbeitende im Streitfall so viel über ihre Erkrankung offenlegen müssen?

22/09/2026

Krankgeschrieben nach einem Tattoo – muss der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten? 💉

Genau darüber musste das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entscheiden.
Die überraschende Antwort: In diesem Fall nein. Das Gericht wertete die Arbeitsunfähigkeit infolge der Entzündung als selbst verschuldet. Die Mitarbeiterin hatte deshalb für diese Krankheitstage keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Und das Thema kann auch bei anderen freiwillig eingegangenen Risiken eine Rolle spielen, etwa bei medizinisch nicht notwendigen Schönheitsoperationen.

Wie seht ihr das: richtige Entscheidung oder zu hart?

📌 LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.05.2025 – 5 Sa 284 a/24

07/09/2026

💸Low Performance: Abfindung zahlen, obwohl der Mitarbeiter zu wenig leistet?

Klingt für viele Arbeitgeber erstmal völlig widersinnig. Aber manchmal lohnt sich der Blick auf die andere Seite: Was kostet es, wenn die Situation noch Monate weiterläuft?

Eine Abfindung kann deshalb bei einer Trennung wirtschaftlich sinnvoller sein, als dauerhaft für eine Leistung zu zahlen, die nicht den Erwartungen entspricht.

Natürlich kommt es arbeitsrechtlich immer auf den Einzelfall an.

👇Was sind eure größten Herausforderungen beim Thema Low Performance?

Adresse

Tauentzienstraße 9-12
Berlin
10789

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