14/10/2026
📱 Krank per Klick? Fragebogen ausfüllen, Wunschdauer wählen, bezahlen und fertig ist die Krankschreibung. Klingt praktisch. Ist es aber nicht.
Schnupfen? 5 Tage? Ab in den Warenkorb. 🛒 So funktionieren manche Onlineportale tatsächlich. Das Problem: Ohne Arztkontakt gibt es kein ordnungsgemäß ausgestelltes Attest. Ob persönlich in der Praxis, per Telefon oder per Videosprechstunde ist egal. Aber ein Arzt muss den Patienten schon mal gesehen oder gesprochen haben.
Für Arbeitgeber heißt das: Solche Atteste müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Bei berechtigten Zweifeln dürfen Sie nachfragen, ob ein Arztkontakt stattgefunden hat, und schlimmstenfalls die Entgeltfortzahlung einstellen. Aber zu Recht. 😉
Natürlich kommt es arbeitsrechtlich immer auf den Einzelfall an.
📚 Mehr davon gibt's in unseren Webinaren der mgp Akademie, viele davon kostenfrei. Nächster Termin: 06.11.2026, 10 Uhr: „Die 5 größten Arbeitsrechtsfallen zum Jahresende". Anmeldung über den Link in Bio.
👇 Schon mal so ein Attest per Klick auf dem Tisch gehabt?
Entgeltfortzahlung