25/10/2026
⚖️ Aufhebungsvertrag nach Kündigungsdrohung anfechtbar?
Ein Aufhebungsvertrag wird häufig unter erheblichem Druck unterschrieben – etwa mit der Aussage: „Unterschreiben Sie, sonst kündige ich fristlos.“ Doch nicht jede Kündigungsdrohung ist zulässig. 🚨
Das LAG Berlin-Brandenburg hat entschieden: Droht ein Arbeitgeber mit einer fristlosen Kündigung, die nach sorgfältiger Prüfung voraussichtlich keinen Bestand hätte, kann der Aufhebungsvertrag wegen widerrechtlicher Drohung angefochten werden (§ 123 BGB).
Im entschiedenen Fall bestand der Verdacht eines Arbeitszeitbetrugs. Die vorhandenen Daten ließen jedoch auch einen rechtmäßigen Ablauf zu. Der Arbeitgeber hatte den Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt. Zudem wäre bei der langen beanstandungsfreien Beschäftigung selbst im Fall einer Pflichtverletzung zunächst eine Abmahnung erforderlich gewesen.
📝 Wichtig: Eine Anfechtung kommt stets auf den konkreten Ablauf des Gesprächs, die Drohung und die Beweislage an. Wer unter Zeitdruck einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, sollte ihn umgehend prüfen lassen. Geht zusätzlich eine Kündigung zu, gilt regelmäßig die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage.
Als Anwalt in Prenzlauer Berg und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Prenzlauer Berg prüfe ich Aufhebungsverträge und Kündigungsdrohungen. Auch als Anwalt Arbeitsrecht Berlin berate ich dazu, ob eine Anfechtung in Betracht kommt.
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