24/05/2018
Die Datenschutzverordnung – Der 25.05.2018
Man könnte fast meinen, die Onlinewelt geht bald unter.
Der Dschungel an Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen wird immer dichter, und kaum einer hat noch den Durchblick.
Es beginnt die Panikmache mit Androhungen zu Gesetzeswidrigkeiten, und fast nirgendwo findet man fundierte Auskünfte was für wen zutreffend ist.
Entgehen Sie der Schwarzmalerei.
Denn mit uns als Partner, können Sie die neue Verordnung leicht in Ihr Unternehmen integrieren, ganz Easy und ohne viel Aufwand.
Mit unseren geprüften Dokumenten, der anwaltlichen Beratung durch den Rechtsanwalt Markus Nöhring (70197 Stuttgart, Schwabstraße 22) und den Check Ihrer Versicherungen, speziell der Betriebshaftpflicht, durch unseren Partner sind Sie mit uns auf der sicheren Seite!
Kurz vor dem 25.05.2018 quillt das Netz über mit schlecht recherchierten Artikeln über die neue Datenschutzverordnung und Einladungen von Privatpersonen und Unternehmen, dass man der Speicherung seiner Daten zustimmen soll.
Puh.
Ganz schön viel für Etwas, was zuletzt Mitte der 90er überarbeitet wurde.
Und dennoch ist es wichtig, dass die EU nun eine neue Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten erstellt hat. Denn seit der letzten Überarbeitung ist das Internet und deren Nutzung, und auch anderweitige Nutzung UNSERER Daten gewachsen. Viel Unfug wurde damit getrieben – in jeder Ecke war es unüberschaubar. Daten werden zweckentfremdet, an ausländische Firmen verkauft. Jeder konnte eigentlich machen was er wollte.
Somit kann man die neue Datenschutzverordnung doch wirklich nur unterstützen.
Und ja, es ist viel zu ändern und zu beachten – wenn man ein Unternehmen führt. Denn jedes Unternehmen sammelt irgendwoher personenbezogenen Daten. Und sei es nur das Kontaktformular auf der eigenen Webseite oder eine Anfrage per Mail.
Kommen jetzt noch Mitarbeiter dazu, wird es noch schwieriger – wussten Sie, dass dieser nämlich schriftlich zustimmen muss, dass Sie sein Foto auf der Webseite verwenden dürfen?
Haben Sie schon eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit und die Zustimmung zur Auftragsdatenverarbeitung für Ihre Kunden? Nicht?! Dann aber fix! Wir bieten Ihnen hierzu gerne unsere geprüften Unterlagen an.
Die ToDo Liste ist lang: u.a.
- Notwenigkeit eines Datenschutzbeauftragten
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- TOM – Technisch/ Organisatorische Maßnahmen
- Datenschutzfolgeabschätzung
- Gesonderte Absicherung der Kunden- und Bezahldaten
Wenn Sie, als Unternehmen, keine eigene Rechtsabteilung haben, oder einen engagierten IT-Bereich, ist es schwer den Überblick zu bewahren und rechtzeitig zu handeln.
Es gibt Punkte, die sollten Sie tatsächlich bis zum 25.05.2018 prüfen lassen. Als Beispiel: Insbesondere die Zustimmung der Mitarbeiter bei eventueller Verwendung von Bildern für die Webseite muss vorhanden sein, ebenso die Prüfung der ggf. vorhandenen derzeitigen Verschwiegenheitserklärung; Gegenüber Kunden/ Partnern sollte ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten, und auch hier, die Verschwiegenheitserklärung vorliegen. Sollten Sie Newsletter verwenden, benötigen Sie hierbei die Zustimmung der Empfänger. Einige Dinge kann man aufschieben, bspw., wenn Sie kein Impressum, eine Datenschutzerklärung oder Cookie-Hinweis auf Ihrer Webseite haben. Die Webseite sollten Sie in dieser Zeit „vom Netz“ nehmen um sich so vor Abmahnungen zu schützen. Sprechen Sie hier mit dem Verantwortlichen Ihrer Webseite oder nutzen Sie die Vorteile unseres Partners FokusGrafie (72649 Wolfschlugen, Schubertstraße 32). Die Erstellung eines rechtssicheren Impressums und Datenschutzerklärung erstellt Ihnen unser Rechtsanwalt, Herr Markus Nöhring (70197 Stuttgart, Schwabstraße 22).
Lassen Sie sich in jedem Fall vernünftig beraten, sei es nun durch einen Anwalt oder durch einen externen Datenschutzbeauftragten.
Wir bieten Ihnen gerne die Möglichkeit Ihre Systeme zu checken und stellen Ihnen anwaltlich geprüfte Dokumente zur Verfügung.
Sollten Sie also noch Fragen zur neuen Datenschutzverordnung haben, kontaktieren Sie uns gerne unter 0711 / 66 45 53 23 oder Mail an [email protected].
Eine entspannte Woche wünscht Ihnen das Team der
McFess-IT
Service & Consulting