04/10/2026
Als Geschäftsführer haben Sie keinen Kündigungsschutz. 😳
Was sich zunächst wie ein Nachteil anhört, können Sie zu Ihrem Vorteil nutzen💡
Will die GmbH sich von Ihnen trennen, läuft das fast immer über einen Aufhebungsvertrag. Ohne starre gesetzliche Vorgaben ist nahezu alles verhandelbar. Man muss nur die richtigen Hebel kennen. 🔑
📌 Darauf kommt es an:
⚖️ Organstellung und Anstellungsvertrag sind zwei getrennte Rechtsverhältnisse. Beide müssen geregelt werden.
💰 Die Faustformel „0,5 Gehälter pro Jahr“ gilt für Sie nicht. Bei befristeten Verträgen ist die Restlaufzeit der Ausgangspunkt.
📊 Boni und Tantiemen: Viele Verfallklauseln halten einer gerichtlichen Kontrolle nicht stand.
🚗 Freistellung, Dienstwagen, Zeugnis und Anwaltskosten gehören mit ins Paket.
🛡️ Haftungsfreistellung und D&O-Versicherung nicht vergessen.
🚫 Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann Ihre berufliche Zukunft blockieren, aber auch eine Quelle für zusätzliche Abfindung durch die Umwandlung der Karenzentschädigung sein.
⚠️ Unser wichtigster Rat: Nicht unter Zeitdruck unterschreiben. Wer ohne anwaltliche Begleitung verhandelt, verschenkt meist erhebliches Potenzial.
👨⚖️ Wir verhandeln für Geschäftsführer bundesweit, gern auch per Videokonferenz.
👉 Den ganzen Beitrag mit 10 FAQs finden Sie auf unserer Webseite.
📞 Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern!
📸 insta_photos@shutterstock