08/06/2026
Leute, bitte nicht nachmachen! Ein bemerkenswertes Rechtsverständnis äußerte Bundesministerin Bas (SPD) in einer Talkshow, als sie gefragt wurde, ob sich Motorradfahrer im Stau an den wartenden Autos vorbeidrängen dürften. Sie äußerte sich zustimmend.
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Nein, es ist nicht erlaubt und könnte als rechts Überholen bzw. Nutzen der Rettungsgasse gewertet werden. Bei letzterem drohen mindestens 240 EUR Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Auch wenn es noch so verständlich ist, wenn man in voller Motorradmontur in brütender Hitze im Stau steht und der Motor von unten glüht und die Sonne von oben. Dass man bei einem dadurch verursachten Unfall (weil ein Auto z.B. die Fahrspur wechselt oder jemand die Tür öffnet) in Teufels Küche kommen kann, weil mindestens ein Mitverschulden vorliegt, rundet die Sache noch ab. Also lasst es sein!
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