Silke Nordmann Rechtsanwältin

Silke Nordmann Rechtsanwältin Impressum: http://kanzlei-nordmann.de/impressum.html Meine Kanzlei verstehe ich als Dienstleistungsunternehmen für Rechtsuchende.

Seit 2002 biete ich mit meiner Rechtsanwaltskanzlei bundesweite Rechtsvertretung sowie Onlinerechtsberatung an. Eine optimale Betreuung, kompetente Beratung, Zuverlässigkeit, vertrauensvolle Zusammenarbeit, faire Gebührenrechnungen und die damit einhergehende Zufriedenheit meiner Mandanten haben für mich in meinem Kanzleialltag höchste Priorität. Neben außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretu

ng bundesweit biete ich meinen Mandanten Hilfeleistungen beim Ausfüllen von Formularen für Gerichte und Behörden. Bei der Mandatsführung ist mir das Interesse meiner Mandanten stets richtungweisend. Über Erfolgschancen und Risiken werden Sie bei mir in jedem Stadium unserer Zusammenarbeit informiert. Hierbei werden stets auch die wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt. Sie fühlen sich ungerecht behandelt? Sie haben ein rechtliches Problem? Holen Sie sich fachlichen Rat – bevor es zu spät ist! Ein Anruf in meiner Kanzlei oder eine an mich gerichtete E-Mail genügt. Wir vereinbaren sodann einen persönlichen oder telefonischen Termin oder kommunizieren online und packen das Problem bei seinen Wurzeln. Ich freue mich, Ihre Bekanntschaft machen zu dürfen. Auf meiner Website www.kanzlei-nordmann.de stelle ich Ihnen noch weitere Informationen zur Verfügung. Herzliche Grüße aus Thüringen - dem grünen Herzen Deutschlands
Ihre Silke Nordmann

Spätestens seit der Pandemie ist die Arbeit im Homeoffice ein großes Thema. Ob zu Hause oder im Unternehmen gearbeitet w...
11/06/2026

Spätestens seit der Pandemie ist die Arbeit im Homeoffice ein großes Thema. Ob zu Hause oder im Unternehmen gearbeitet wird, unterliegt dabei dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Dabei stellt sich dann die Frage, ob Arbeitnehmer, die eine gewisse Zeit im Homeoffice gearbeitet haben, nun zurück in das Unternehmen beordert werden können.

Mit einem solchen Fall hatte sich kürzlich das Arbeitsgericht Düsseldorf zu beschäftigen. Ein Arbeitnehmer hatte jahrelang die Hälfte seiner Arbeitszeit im Homeoffice erbracht. Wegen organisatorischer Probleme wurde dann angeordnet, dass nur noch ein Tag pro Woche im Homeoffice gearbeitet werden darf.

Der Arbeitnehmer wehrte sich gegen diese Entscheidung. Das Arbeitsgericht erklärte, dass kein grundsätzlicher Anspruch auf Beschäftigung im Homeoffice besteht. Ein solcher Anspruch ließ sich im konkreten Fall weder aus dem Arbeitsvertrag noch auf Interna des Unternehmens herleiten.

Im entschieden Fall war die Weisung des Arbeitgebers zur Präsenz trotzdem unwirksam. Denn er begründete diese mit organisatorischen Problemen. Es war jedoch nicht erkennbar, wie die Anwesenheit des Arbeitnehmers vor Ort diese Probleme beseitigen könnte. Die wesentlichen Ansprechpartner waren nämlich weiterhin im remote, also nicht vor Ort.

Die Probleme in der Organisation und Kommunikation können so also nicht gelöst werden. Der Arbeitgeber hat sein Direktionsrecht damit nicht ermesssensfehlerfrei ausgeübt. Dies führt zur Unwirksamkeit der Weisung.

Ich vertrete Sie gern im Arbeitsrecht.
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Personen, die alkoholisiert ein Fahrzeug führen, machen sich bekanntlich strafbar. Doch was ist, wenn die Fahrt in einem...
10/06/2026

Personen, die alkoholisiert ein Fahrzeug führen, machen sich bekanntlich strafbar. Doch was ist, wenn die Fahrt in einem Parkhaus stattfindet? Ist das öffentlicher Verkehrsraum? Diese Fragen hatte das Bayrischen Oberste Landesgericht zu klären.

Im dortigen Fall begab sich ein Mann nach einem kleinen Gelage mit Arbeitskollegen zu seinem Auto. Dieses stand in einem Parkhaus. Der Mann wollte trotz seiner Alkoholisierung noch zu seinem Hotel fahren. Eine Mitarbeiterin bemerkte, dass der Mann alkoholisiert fährt und schloss die Schranke des Parkhauses. Sie rief auch die Polizei.

Durch die Polizei wurde ein Alkoholtest durchgeführt. Der Wert lag bei fast zwei Promille. Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte den Mann daraufhin wegen der Trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen von je 55,00 €. Darüber hinaus wurde ein Führerscheinentzug von drei Monaten ausgesprochen.

Der Mann legte gegen dieses Urteil Revision ein und begründete diese damit, dass er sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum befunden habe. Das sah das Gericht anders. Ein Parkhaus ist während der Betriebszeiten dem öffentlichen Verkehrsraum zuzuordnen.

Daran ändert auch nichts, dass die Schranke heruntergelassen wurde. Denn die Schranken an der Einfahrt waren noch offen. Fußgänger konnten das Parkhaus weiter ungehindert betreten und verlassen. Die Strafe wurde bestätigt.

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Von der Gemeinde oder Stadt kann man Schadensersatz fordern, wenn man eine Verletzung erleidet, weil die Verkehrssicheru...
09/06/2026

Von der Gemeinde oder Stadt kann man Schadensersatz fordern, wenn man eine Verletzung erleidet, weil die Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde. Wann eine solche Pflichtverletzung vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden.

In solchen Fällen muss man auch immer berücksichtigen, dass alle eine eigene Sorgfaltspflicht haben. Beides muss gegeneinander abgewogen werden.

Erfolgt ein Sturz über ein erkennbares Hindernis, besteht kein Schadensersatzanspruch. Wir haben bereits mehrfach über Fälle berichtet, in denen deshalb ein Schadensersatzanspruch abgelehnt wurde. Einen solchen Fall haben wir auch heute.

Ein Radfahrer fuhr seinen tätigen Arbeitsweg. Ein abschüssiger Weg führte zu einer Brücke. Diese wurde übers Wochenende jedoch gesperrt. Es wurde eine Absperrung aufgestellt, die an beiden Seiten Reflektoren aufwies. Damit hat die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllt.

Der Radfahrer stürzte wegen der Barke trotz funktionierendem Licht. Einen Schadensersatzanspruch gegen die Stadt hat er trotzdem nicht.

Da Urteil des Landgerichts Lübeck zeigt, dass man auch auf einem Weg, den man gut kennt, vorsichtig sein muss. Wie wir alle wissen, tauchen Baustellen manchmal über Nacht auf.

Ich vertrete Sie gern in Schadensersatz-Angelegenheiten.
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Im Frühjahr beginnt die Natur zu erwachen und viele Menschen dekorieren ihre Balkone und Häuser mit Blumen. Die Blütenpr...
08/06/2026

Im Frühjahr beginnt die Natur zu erwachen und viele Menschen dekorieren ihre Balkone und Häuser mit Blumen. Die Blütenpracht kann jedoch auch auf Unmut stoßen. Nämlich dann, wenn Blumenkübel auf den Gehweg gestellt werden. Die Stadt kann in solchen Fällen die Beseitigung des Blumenkübels fordern. Die zeigt eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

Dort ist eine solche Aufforderung zur Beseitigung an einen Hauseigentümer ergangen. Begründet wurde diese Aufforderung damit, dass der Kübel ein verbotenes Hindernis darstellt. Dieser Begründung hätte es nach Auffassung des Gerichts jedoch gar nicht bedurft.

Für das Aufstellen des Blumenkübels hätte der Hauseigentümer eine Sondernutzungserlaubnis bei der Stadt beantragen müssen. Da dies bereits nicht erfolgt ist, kann die Stadt bereits die Beseitigung des Blumenkübels fordern.

Eine Sondernutzungserlaubnis hätte die Stadt in diesem Fall auch nicht erteilen müssen. Das Interesse an der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs überwiegt hier das Interesse des Eigentümers am Aufstellen des Blumenkübels.

Lassen Sie Ihre Blütenpracht deshalb auf Ihrem Grundstück, damit Sie und Ihre Passanten sich lange an dieser erfreuen können.

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Es ist bekannt, dass defekte E-Autos eine Brandgefahr darstellen können. Deshalb ist es legitim, dass ein Abschleppdiens...
05/06/2026

Es ist bekannt, dass defekte E-Autos eine Brandgefahr darstellen können. Deshalb ist es legitim, dass ein Abschleppdienst das Fahrzeug auf dem Betriebshof auf einem gesonderten Parkplatz abstellt. Fern von anderen Autos und Gebäuden. Das verunfallte Auto muss dann auch besonders beobachtet werden.

Für den Abschleppdienst bedeutet dies natürlich einen höheren Aufwand, der entsprechend zu honorieren ist. Doch wie viel darf man als Standgebühr verlangen. Das musste nun das Landgericht Koblenz klären.

Im dortigen Fall verunfallte ein Hybrid-Fahrzeug. Es wurde abgeschleppt und entsprechend gesichert abgestellt. Das Fahrzeug stand ein Jahr beim Abschleppdienst. Dafür verlangte dieser 95,00 € pro Tag, also insgesamt mehr als 38.000,00 €. Die Versicherung zahlte rund 5.500,00 €. Den Rest klagte der Abschleppdienst ein.

Das Gericht erklärte, dass eine höhere Standgebühr bei einem Fahrzeug mit Elektroantrieb gerechtfertigt ist. Jedoch nur in Höhe von rund 76,00 € pro Tag und nur für die ersten fünf Tage. Die Brandgefahr ist nämlich in der Regel nur kurz nach dem Unfall am größten. Die erhöhte Standgebühr darf daher bei so langer Dauer der Standzeit nicht für den gesamten Zeitraum berechnet werden.

Das Gericht sprach dem Abschleppdienst hiernach Standgebühren von insgesamt rund 7.500,00 € zu.

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Gerichtliche Vergleiche sind Vollstreckungstitel, genau wie Urteile. Dies gilt auch für Vergleiche, die vor dem Arbeitsg...
04/06/2026

Gerichtliche Vergleiche sind Vollstreckungstitel, genau wie Urteile. Dies gilt auch für Vergleiche, die vor dem Arbeitsgericht geschlossen werden. Vollstreckbar sind jedoch nur Titel, die hinreichend bestimmt sind. Das bedeutet, dass aus dem Titel genau hervorgehen muss, was überhaupt geschuldet ist.

Bei Geldforderungen ist dies natürlich einfach. Anders sieht das bei Titeln aus, die auf die Durchführung einer bestimmten Handlung gerichtet sind. So beispielsweise, wenn vereinbart wird, dass der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis erstellen muss. Grundsätzlich ist dies ebenfalls vollstreckbar, wie das Bundesarbeitsgericht auch kürzlich bestätigt hat.

Zur Erzwingung der Handlung kann beim Gericht ein Zwangsgeld gegen den Schuldner beantragt werden. Dieser Antrag kann auch wiederholt werden, wenn die Handlung trotz Zwangsgeld nicht vorgenommen wird. Dann kann ein weiteres Zwangsgeld beantragt werden, welches in der Regel dann höher ausfällt, als das erste.

Schwieriger wird es dann, wenn es nicht nur um die Frage geht, ob überhaupt ein Zeugnis erstellt wurde, sondern wenn der Inhalt streitig wird. Dann muss geprüft werden, was genau der Vergleich aussagt. Ist dort ein bestimmter Inhalt vereinbart, muss dieser auch erfüllt werden. Er kann also auch vollstreckt werden. Fehlt eine solche Vereinbarung, kann dies einen weiteren Rechtsstreit nach sich ziehen, in dem dann über den Inhalt zu entscheiden ist.

Deshalb ist bei der Formulierung eines Vergleichs auch genau darauf zu achten, dass die dortigen Vereinbarungen umfassend und vollstreckungsfähig sind.

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Das Gewaltschutzgesetz soll Opfer schützen, die gerade von Drohungen, Stalking, Gewalttaten oder ähnlichem betroffen sin...
03/06/2026

Das Gewaltschutzgesetz soll Opfer schützen, die gerade von Drohungen, Stalking, Gewalttaten oder ähnlichem betroffen sind. Es dient dazu, einen schnellen Schutz in Form von Kontaktverboten oder/und einem Näherungsverbot in einer akuten Situation bieten und eine Wiederholungder Tat verhindern. Aus diesem Grund werden in diesen Verfahren auch eilige Entscheidungen getroffen, oft innerhalb von Tagen.

Für einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz ist daher auch eine Dringlichkeit erforderlich. Fehlt diese, kann der Antrag abgelehnt werden. Dies zeigt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Im dort entschiedenen Fall wurde der Antrag erst zwei Monate nach der Tat gestellt. Damit geht das Gericht davon aus, dass die erforderliche Dringlichkeit fehlt. Dies ist in der Regel nach einem Monat der Fall, wenn keine triftigen Gründen für die späte Antragstellung vorliegen. Solche Gründe konnte das Gericht hier nicht erkennen.

Die eigentliche Tat hätte bei sofortiger Antragstellung sicherlich eine Gewaltschutzanordnung nach sich ziehen können. Der Antragsteller stellt den Antrag nämlich weil er vom Antragsgegner körperlich angegriffen worden sein soll. Nach dieser Tat erfolgte dann kein weiterer Angriff. Der Antragsgegner sprach zwei Monate später noch eine Beleidigung aus und erklärte, dem Antragsteller würde das Lachen noch vergehen.

Wie bereits erklärt, kam der Antrag zur Ahndung des körperlichen Angriffs schlicht zu spät. Die ausgesprochene Beleidigung rechtfertigt keinen Gewaltschutzantrag. Der Ausspruch, ihm werde das Lachen noch vergehen, ist auch keine widerrechtliche Drohung im Sinne des Gewaltschutzgesetzes. Der Antrag war damit insgesamt abzuweisen.

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Es ist verständlich, dass Angehörige ihre verstorbenen Lieben in ihrer Nähe haben wollen. Eine Umbettung ist jedoch nur ...
02/06/2026

Es ist verständlich, dass Angehörige ihre verstorbenen Lieben in ihrer Nähe haben wollen. Eine Umbettung ist jedoch nur wegen besonderer Gründe möglich. Diese müssen die Totenruhe überwiegen. Ein Umzug stellt keinen besonderen Grund dar. Dies zeigt ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen.

Im dortigen Fall beantragte eine Ehefrau die Umbettung ihres verstorbenen Ehemanns. Als Begründung nannte sie ihren Umzug. Sie erklärte auch, dass die Umbettung im Sinne ihres Ehemanns sei. Er habe mit seiner Familie am alten Wohnort gebrochen. Ihr Umzug sei ebenfalls Folge dieses Bruchs. Wegen des Verhältnisses habe sie psychische Probleme. Sie könne nicht mal in die Nähe des alten Wohnorts gehen, ohne dass sie das psychisch belastet. Deshalb könne sie auch die letzte Ruhestätte ihres Ehemanns nicht mehr besuchen.

Nach der Prüfung der Gemeinde und später auch der des Gerichts reicht dies jedoch nicht aus, um eine Umbettung der Urne des Ehemanns durchzuführen. Die Gründe überwiegen die Totenruhe nicht. Die Umbettung wurden daher abgelehnt.

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Kaufverträge müssen bestimmte Angaben enthalten. So muss beispielsweise der Kaufgegenstand bezeichnet sein und der Kaufp...
01/06/2026

Kaufverträge müssen bestimmte Angaben enthalten. So muss beispielsweise der Kaufgegenstand bezeichnet sein und der Kaufpreis genannt werden. Fehlen derart essentielle Angaben, kann dies zur Unwirksamkeit des Vertrages führen.

Dies zeigt ein aktuelles Beispiel in einem Streit, der vor dem Landgericht Frankenthal entschieden wurde. Im dortigen Fall ging es um einen Küchenkauf. Die Frau hatte in einem Möbelhaus mehrere Dokumente für den Erwerb einer Einbauküche unterzeichnet. Später entschied sie sich anders und nahm die Küche nicht ab. Das Möbelhaus verlangte daraufhin Schadensersatz in Höhe von einem Viertel des Kaufpreises.

Das Gericht sah hier jedoch keinen Schadensersatzanspruch. Es erklärte nämlich, dass der Kaufvertrag unwirksam ist. In dem als Kaufvertrag bezeichneten Dokument fehlten nämlich essentielle Angaben. So enthielt der Vertrag beispielsweise keine genaue Bezeichnung des Kaufgegenstands. Hinsichtlich der enthaltenen Geräte war lediglich ein Miele-Set aufgeführt. Was dieses beinhaltet, war im Vertrag selbst nicht geregelt.

Beim Kaufpreis wurde ebenfalls nur auf Preislisten verwiesen und kein genauer Preis genannt. Die Preislisten wiederum waren zu unbestimmt. Sie enthalten Regelungen die Ab- und Zuschläge zum Preis enthalten. Damit ließ sich nicht einfach und ohne Umstände ein konkreter Kaufpreis errechnen. Weil der Vertrag damit wichtige und relevante Angaben nicht enthält, ist er unwirksam. Wegen der Unwirksamkeit des Vertrages besteht auch kein Schadensersatzanspruch wegen Nichtabnahme der Küche.

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Man eben 700 Meter mit dem E-Scooter bis zum Paketshop. Grundsätzlich ist das kein Problem. Dabei sollte man jedoch nich...
28/05/2026

Man eben 700 Meter mit dem E-Scooter bis zum Paketshop. Grundsätzlich ist das kein Problem. Dabei sollte man jedoch nicht alkoholisiert sein. Das kann nämlich dazu führen, dass man seinen Führerschein verliert. Dies zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund.

Im entschieden Fall fuhr ein Mann mit fast 1,5 Promille Blutalkohol mit einem E-Scooter zum Paketshop. Auf der Rückfahrt stürzte er mit seinem Paket. Der Stutz war so schwer, dass der Mann sogar kurzzeitig bewusstlos wurde. Er war also erwiesenermaßen absolut Fahruntauglich.

Das Amtsgericht Dortmund verurteilte ihn wegen der Alkoholfahrt. Er musste eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zahlen und der Führerschein war für weitere fünf Monate weg. Die kurze Fahrstrecke und die erlittenen Verletzungen mindern die Strafe nicht.

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