11/06/2026
Spätestens seit der Pandemie ist die Arbeit im Homeoffice ein großes Thema. Ob zu Hause oder im Unternehmen gearbeitet wird, unterliegt dabei dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Dabei stellt sich dann die Frage, ob Arbeitnehmer, die eine gewisse Zeit im Homeoffice gearbeitet haben, nun zurück in das Unternehmen beordert werden können.
Mit einem solchen Fall hatte sich kürzlich das Arbeitsgericht Düsseldorf zu beschäftigen. Ein Arbeitnehmer hatte jahrelang die Hälfte seiner Arbeitszeit im Homeoffice erbracht. Wegen organisatorischer Probleme wurde dann angeordnet, dass nur noch ein Tag pro Woche im Homeoffice gearbeitet werden darf.
Der Arbeitnehmer wehrte sich gegen diese Entscheidung. Das Arbeitsgericht erklärte, dass kein grundsätzlicher Anspruch auf Beschäftigung im Homeoffice besteht. Ein solcher Anspruch ließ sich im konkreten Fall weder aus dem Arbeitsvertrag noch auf Interna des Unternehmens herleiten.
Im entschieden Fall war die Weisung des Arbeitgebers zur Präsenz trotzdem unwirksam. Denn er begründete diese mit organisatorischen Problemen. Es war jedoch nicht erkennbar, wie die Anwesenheit des Arbeitnehmers vor Ort diese Probleme beseitigen könnte. Die wesentlichen Ansprechpartner waren nämlich weiterhin im remote, also nicht vor Ort.
Die Probleme in der Organisation und Kommunikation können so also nicht gelöst werden. Der Arbeitgeber hat sein Direktionsrecht damit nicht ermesssensfehlerfrei ausgeübt. Dies führt zur Unwirksamkeit der Weisung.
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