Zu unseren zufriedenen Kunden im Bereich der laufenden Lohn- und Finanzbuchhaltung gehören über 4000 Firmen der unterschiedlichsten Branchen und Betriebsgrößen im gesamten Bundesgebiet. Unser freundliches und kompetentes Team freut sich darauf, auch Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Unser Ziel ist es, Sie bei allen Arbeiten rund um Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung nach unserem Motto "Lohn
abrechnung leicht gemacht" zu unterstützen. Statt „Payroll Processing für Ihr Human-Resources Department“ bieten wir „Lohnabrechnung für Ihr Unternehmen“ an. Das verstehen wir alle -
denn wir machen die Abrechnung ja schließlich für Sie und Ihre Mitarbeiter! In unser Abrechnungssystem ist unsere 50 jährige Erfahrung als Lohnabrechner für kleine und mittlere Unternehmen eingeflossen. Die von uns erstellten Auswertungen zeichnen sich durch eine hervorragende Verständlichkeit auch für Laien aus. Und der erfahrene Lohnbuchhalter findet sich in unseren Ausdrucken noch schneller zurecht. Vom Ein-Mann-Betrieb bis zum Maschinenbauunternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitern - Wir rechnen die Löhne und Gehälter und führen ordnungsgemäß die Steuer- und Sozialabgaben ab. Und das seit 1959. Vom einfachen Gehaltsempfänger bis zum Kurzarbeiter mit Versorgungsbezügen zur berufsständischen Altersversorgung deckt unser Lohnprogramm alles ab. Wir wissen, dass unsere Kunden keine Lohn-Profis sind und nicht tagelange Schulungen über sich ergehen lassen wollen, um mit unserem Programm klarzukommen. Durch unser bundesweites Netz von regionalen Servicepartnern können wir Ihnen einen individuellen und umfangreichen Service direkt an Ihrem Standort anbieten. Wir rechnen keinen Baulohn und auch keine BAT-Auswertungen. Sie sehen- wir versprechen einfach nur das, was wir tatsächlich können, und das sind rund 99% aller Abrechnungsfälle in der Bundesrepublik. Mit absLohn stehen Sie immer auf der sicheren Seite. Unsere Software wird laufend von der Prüfstelle der Sozialversicherungsträger (ITSG) einer ausgiebigen Qualitätskontrolle unterzogen. Nur mit einer solchen, systemgeprüften Software für die Lohnabrechnung ist die elektronische Übertragung z.B. von Beitragsnachweisen,
der Meldungen zur Sozialversicherung (DEÜV),
der Erstattungsanträge nach dem AAG (Umlageverfahren)
zulässig. Bei der Gehaltsabrechnung mit absLohn werden diese Meldungen automatisch erstellt und von unserem Rechenzentrum, ohne zusätzlichen Arbeitsaufwand für Sie, an die zuständigen Annahmestellen übertragen. Eine aufwendige Installation von Software für die Datenübertragung, wie z.B. ELSTER oder Dakota und die damit verbundenen Kosten (Zertifikate u.ä.), fallen bei der Lohnabrechnung mit absLohn nicht an. Unser modernes Rechenzentrum arbeitet selbstverständlich nach den höchsten Sicherheitsstandards, um die Vertraulichkeit Ihrer Daten zu gewährleisten.