18/03/2024
HAT DIE POLIZEI HEUTE SCHON IHRE WOHNUNG DURCHSUCHT? 👮♀️
Vielleicht denken Sie jetzt:
Was hat das mit mir zu tun? Nur bei Verbrechern wird das Haus durchsucht!
Da haben Sie grundsätzlich recht. Aber vielleicht sind Sie, ohne es zu ahnen, dem Verdacht einer Straftat näher als Sie denken.
Was ist das Problem? Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).
Dieses sieht in seiner aktuellen Fassung auch empfindliche Straftatbestände vor. Und da kommt jetzt Ihr Arbeitgeber ins Spiel, wenn er sich von Ihnen als Arbeitnehmer trennen möchte und Druck aufbauen will. Arbeitgeber überprüfen, ob Sie irgendetwas Betriebsinternes z.B. per E-Mail, an Ihre private E-Mailadresse gesendet haben. Dabei muss es nicht einmal entfernt mit einem Geschäftsgeheimnis zu tun haben. Es reicht, dass es sich um ein internes Dokument handelt, wie beispielsweise ein Besprechungsprotokoll, eine Präsentation, Abstimmungs-E-Mails mit Kollegen usw. Findet Ihr Arbeitgeber solch einen Vorgang, kann er eine Strafanzeige gegen Sie erstatten, wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das GeschGehG.
Der Gedanke ist nämlich ganz simpel: Wenn der Arbeitnehmer interne Daten versendet, dann versendet er vielleicht auch Betriebsgeheimnisse. Die Konsequenz: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sie und beantragt in der Regel einen Hausdurchsuchungsbefehl. Bei der Durchsuchung nehmen die Polizisten dann alle digitalen Endgeräte wie Mobiltelefone, Computer und Laptops mit, damit diese ausgewertet werden können. Diese Auswertung und bis Sie Ihre Geräte zurückerhalten: Das kann Monate dauern.
☝️Deshalb gilt: Trennen Sie peinlich genau Berufliches und Privates und vermischen Sie nichts. Und wenn Ihnen jetzt gerade ganz heiß wird: Rufen Sie uns schnellstmöglich an und vereinbaren Sie einen Termin! Je schneller wir involviert sind, desto besser können wir Ihnen helfen!"