30/10/2026
🐾 Fakten-Freitag: Hier kommt die Auflösung zum Mythen-Montag! 🔎
Am Montag haben wir euch gefragt: „Kastrationen sind laut Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten.“ – Stimmt das oder ist das ein Mythos?
✅ Die Auflösung: Das ist ein Mythos!
Tatsächlich regelt § 6 des Tierschutzgesetzes, dass das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen bei Wirbeltieren grundsätzlich verboten ist. Dazu zählt auch die Kastration. Das Gesetz sieht jedoch ausdrücklich Ausnahmen vor.
Eine Kastration ist also nicht grundsätzlich verboten. Sie ist unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Ob diese im Einzelfall erfüllt sind, hängt unter anderem vom Grund des Eingriffs ab.
🐶 Was bedeutet das für unsere Tiere?
Eine Kastration sollte weder pauschal empfohlen noch grundsätzlich abgelehnt werden. Medizinische Gründe, das Verhalten des Tieres und mögliche Auswirkungen müssen individuell betrachtet werden. Wichtig sind eine fundierte Beratung durch den Tierarzt und eine Entscheidung, die das Wohl des Tieres berücksichtigt.
💬 Wie habt ihr beim Mythen-Montag abgestimmt? Hattet ihr die richtige Antwort? Schreibt es gerne in die Kommentare!
Und jetzt seid ihr gefragt: Welchen Mythos rund um die Tierhaltung sollen wir als Nächstes unter die Lupe nehmen?