Die AVDU wurde nach langjähriger Erfahrung in der Personaldienstleistung und im Recruiting gegründet. Die Firmenphilosophie „Wir bringen Zusammen!“ ist nicht nur ein Slogan, sondern bestärkt uns bei unserem Handeln, den fachlich kompetenten Mensch und das Unternehmen unter hervorragenden Bedingungen zusammen zu bringen! Nach den Richtlinien der AZAV verstehen wir es, Ihnen exakte und präzise Profi
le ausschließlich von den potentiellen Bewerbern zu schicken, die Sie benötigen. Ein guter und präziser Informationsaustausch ist hierbei besonders wichtig denn wir können nur die Informationen verarbeiten und verwerten die wir von Ihnen erhalten. Dementsprechend lohnt sich aber dann das Ergebnis, denn wir finden die Kandidaten die Sie benötigen! Wir arbeiten bundesweit in den Bereichen Personalvermittlung, Personalberatung und Recruiting. Da wir auf Grundlage des Vermittlungsgutscheines arbeiten, ist unsere Dienstleistung für Sie völlig kostenfrei. Vermittlungsgutschein:
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bietet Ihnen und der AVDU eine erfolgreiche Zusammenarbeit, ohne dass für Sie oder den Arbeitgeber Kosten entstehen. Sie erhalten Ihren Vermittlungsgutschein bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit / Jobcenter. Für weitere Fragen zum AVGS wenden Sie sich an Ihren Berater bei Ihrer Agentur für Arbeit / Jobcenter. Wer hat Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein? Einen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben nur ALG I Leistungsempfänger nach 6 wöchiger Arbeitslosigkeit. Sie können aber ebenfalls einen Vermittlungsgutschein erhalten, wenn
Sie ALG II Empfänger sind
Sie Aufstocker beim Arbeitsamt / Jobcenter sind
Sie Selbständiger oder Berufsrückkehrer sind (z.B. nach Elternzeit)
Sie Student/in und Auszubildende/r auf Jobsuche sind oder
Sie Beschäftigte/r in einer Transfer- und Auffanggesellschaft sind
Des Weiteren liegt es im Ermessen der Agentur ob Ihnen bereits ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit oder wenn Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind, ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgestellt wird. Fragen Sie einfach nach!