22/10/2026
⚖️ Mein Kind soll bei „Schule stürmen“ oder „Crashout“ mitgemacht haben. Droht jetzt eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs oder Körperverletzung?
Nicht automatisch! Entscheidend ist, welche konkrete Tat dem Jugendlichen nachgewiesen werden kann.
📍 Ein aktueller Fall aus meiner Strafverteidigung am Gericht in Düsseldorf:
Meinem Mandanten wurden im Zusammenhang mit „Schule stürmen“ beziehungsweise „Crashout“ Hausfriedensbruch und Körperverletzung vorgeworfen.
Nach der Hauptverhandlung war von den ursprünglichen Tatvorwürfen allerdings nicht mehr viel übrig. Die Beweislage stellte sich so dar, dass sogar die Staatsanwaltschaft einen Freispruch beantragte.
Aus meiner Sicht hätte sich die gerichtliche Auseinandersetzung möglicherweise vermeiden lassen, wenn bereits im Ermittlungsverfahren eine geeignete Verteidigungsstrategie mit einer fundierten Einlassung verfolgt worden wäre.
Was sollten betroffene Jugendliche und Eltern beachten?
✅ Eine polizeiliche Vorladung bedeutet nicht, dass die Tat nachgewiesen ist.
✅ Die bloße Anwesenheit bei einem Vorfall reicht für eine Strafbarkeit nicht aus.
✅ Beschuldigte dürfen schweigen. Vor einer Aussage sollte die Ermittlungsakte geprüft werden.
✅ Eine frühzeitige Strafverteidigung kann helfen, entlastende Umstände aufzuzeigen und gegebenenfalls eine Anklage zu vermeiden.
Gerade im Jugendstrafrecht kommt es darauf an, den tatsächlichen Geschehensablauf und die individuelle Beteiligung sorgfältig aufzuklären.
📩 Ihr Kind hat eine Vorladung oder Anklage wegen Hausfriedensbruchs oder Körperverletzung erhalten? Wir prüfen den Tatvorwurf und die Möglichkeiten einer Verteidigung.
✅ Dimsic Rechtsanwälte | Fachanwälte |
✅ Rechtsanwalt & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M.
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