12/10/2018
Regierung legt Entwurf zu Änderungen des Datenschutzrechts vor.
Insbesondere sind Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Vereine und Verbände etc. bei der Verpflichtung zur Benennung von Datenschutzbeauftragten geplant:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw41-de-datenschutz-anpassung/572348
Hinweis: sollte für die v. g. Bereiche die Verpflichtung entfallen offiziell einen Datenschutzbeauftragten (DSB) gegenüber der Aufsichtsbehörde zu benennen, so könnte für Sie der trügerische Eindruck entstehen, dass die DSGVO vernachlässigt werden kann.
Dem ist aber nicht so!
Trotzdem müssen sämtliche Anforderungen der DSGVO umgesetzt werden.
Sollten Sie Hilfe benötigen oder bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Der Deutsche Bundestag berät am Freitag, 12. Oktober 2018, den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf des Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes (19/4674). Der Gesetzentwurf...