27/05/2026
Höhere Eingruppierung einklagen: Welche Darlegungspflichten Arbeitnehmer erfüllen müssen
LAG Niedersachsen konkretisiert Anforderungen im Eingruppierungsprozess
Wer eine höhere tarifliche Eingruppierung und mehr Gehalt einklagen möchte, muss seine tatsächlichen Tätigkeiten detailliert darlegen. Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in einer aktuellen Entscheidung bestätigt.
Das Gericht stellte klar: Arbeitnehmer tragen im Eingruppierungsrechtsstreit grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast.
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Peter A. Aßmann, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht