Baring LL.M. Rechtsanwälte

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Baring LL.M. Rechtsanwälte Rechtsanwalt / Lawyer |

26/10/2026
24/10/2026

Drei Minuten Bandstopp, kein Schaden – und trotzdem bleibt die Abmahnung in der Personalakte. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat die Abmahnung eines gewerkschaftlichen Vertrauensmanns bestätigt, der eine Fertigungslinie angehalten hatte, um Kollegen über drohenden Stellenabbau zu informieren (Urteil vom 19.08.2026, 8 SLa 57/26). Gewerkschaftliche Information im Betrieb bleibt geschützt. Entscheidend war, dass Pause, Aushang oder Handzettel als mildere Wege offenstanden. Ob eine Abmahnung im Einzelfall Bestand hat, hängt immer vom konkreten Vorwurf und seiner Verhältnismäßigkeit ab. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sprechen Sie uns unverbindlich an. Link zum Blog in der Bio

Personalakte Arbeitnehmerrechte Fachanwalt

22/10/2026

Viele gehen davon aus, dass schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber immer zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden müssen. Diese Pflicht trifft nach § 165 SGB IX jedoch nur öffentliche Arbeitgeber. Das Arbeitsgericht Koblenz hat die Entschädigungsklage eines schwerbehinderten Bewerbers in erster Instanz abgewiesen (Urteil vom 22.04.2026, 6 Ca 3408/25): Das private Unternehmen hatte die Stelle nur für einen Bewerberpool ausgeschrieben und keinen der Bewerber eingeladen. Sobald ein Arbeitgeber tatsächlich auswählt, muss die Entscheidung aber auch im privaten Unternehmen benachteiligungsfrei sein. Ansprüche nach dem AGG sind innerhalb von zwei Monaten nach der Absage schriftlich geltend zu machen. Wenn Sie nach einer Absage unsicher sind, können Sie unseren Gründer, Fachanwalt für Arbeitsrecht Matthias Baring, unverbindlich ansprechen.

20/10/2026

Unterschrieben ist unterschrieben, jedenfalls beim Aufhebungsvertrag fast immer. Ein Widerrufsrecht gibt es nicht (BAG, 07.02.2019 – 6 AZR 75/18), und der Arbeitgeber darf auch auf sofortiger Unterschrift bestehen (BAG, 24.02.2022 – 6 AZR 333/21). Angreifbar ist der Vertrag nur in Ausnahmefällen, etwa bei widerrechtlicher Drohung oder unfairem Verhandeln; manche Tarifverträge sehen zudem eine Bedenkzeit vor. Deshalb gilt: vor der Unterschrift prüfen lassen, auch wegen Abfindung und Arbeitslosengeld. Sprechen Sie uns unverbindlich an oder vereinbaren Sie einen Termin über den Link im Profil.

19/10/2026

Wer als Führungskraft durch eine D&O-Versicherung abgesichert ist, wiegt sich oft in Sicherheit. Das LAG Köln hat am 31.07.2026 (8 SLa 603/25) einem Treasury-Leiter nach einem CEO-Fraud die übliche Haftungsbegrenzung für Arbeitnehmer versagt, gerade weil der Arbeitgeber die Versicherung für ihn finanziert hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Revision liegt beim Bundesarbeitsgericht, und die volle Haftung reicht nur so weit, wie die Versicherung tatsächlich eintritt. Wir empfehlen, die eigene Police zu kennen und ungewöhnliche Zahlungsanweisungen konsequent über bekannte Wege zu bestätigen. Wenn Sie Ihre Situation einordnen möchten, sprechen Sie uns unverbindlich an..
Link zum Blpgbeitrag in der Bio.

17/10/2026

Das Arbeitsgericht Düsseldorf sieht das anders. Es reicht, dass das Unternehmen den Hinweis hätte sehen müssen. Und es hatte die Stelle nicht frühzeitig bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Dazu ist jeder Arbeitgeber nach § 164 SGB IX verpflichtet. Ein solcher Verstoß spricht vermutlich für eine Benachteiligung. Der pauschale Hinweis auf Muss-Kriterien widerlegt das nicht. Ergebnis: (betont) 11.250 Euro Entschädigung, eineinhalb Monatsgehälter.

Was heißt das für Sie? Erstens: Die Angabe ist freiwillig. Aber auf diesen Schutz können Sie sich nur berufen, wenn sie gut sichtbar ist, im Anschreiben oder im Lebenslauf. Zweitens: Zum Gespräch einladen müssen nur öffentliche Arbeitgeber. Drittens: Ansprüche innerhalb von zwei Monaten nach der Absage schriftlich geltend machen.

Das war die erste Instanz, das Urteil ist rechtskräftig. Eine andere Kammer desselben Gerichts hat es kürzlich strenger gesehen. Schicken Sie das jemandem, der sich gerade bewirbt.

12/10/2026

Moin aus Hamburg! 👋

Unser Gründer Matthias Baring, Fachanwalt für Arbeitsrecht, schult diese Woche im Auftrag der aas frisch gewählte Betriebsräte im Betriebsverfassungsrecht, Teil 2. Fünf Tage geht es darum, was nach der Wahl wirklich zählt: Wie kommt der Betriebsrat an die Informationen, die er braucht? Wie setzt er seine Mitbestimmung bei Arbeitszeit, Überstunden und anderen sozialen Angelegenheiten durch? Und was gilt bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen?

Der Grundsatz, mit dem das Seminar beginnt: Ohne Information keine Mitbestimmung.

Wir freuen uns auf eine intensive Woche und spannende Fragen aus der Praxis.

FachanwaltArbeitsrecht Hamburg Bochum Ruhrgebiet

09/10/2026

Seit dem 1. Oktober 2026 gehört unser Gründer Matthias Baring, LL.M., wieder dem Aufsichtsrat der IIC international AG an. Die Perspektive aus unserer Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern fließt dort unmittelbar ein, und die Erfahrungen aus dem Gremium stärken umgekehrt unsere anwaltliche Arbeit. Für das erneute Vertrauen bedanken wir uns herzlich.

24/09/2026

Heute in Leipzig, morgen am Bundesarbeitsgericht in Erfurt: Die Tagung der Deutsch-Japanischen Gesellschaft für Arbeitsrecht bringt Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis aus beiden Ländern zusammen. Im Mittelpunkt stehen Entgelttransparenz, künstliche Intelligenz im Arbeitsverhältnis und die geplante Reform des Arbeitszeitrechts. Wir nehmen die Impulse mit nach Bochum. Fragen dazu? Link in Bio oder Termin vereinbaren unter 0234 976 577 10.

Leipzig Bochum Ruhrgebiet

14/09/2026

Ein neues BAG-Urteil zeigt: Nicht jede Auskunft, die sich Arbeitgeber nach einer unwirksamen Kündigung wünschen, muss auch erteilt werden. Wir ordnen ein, was das Urteil vom 26.08.2026 (5 AZR 37/25) für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet.

Der besprochene Fall wurde nicht von uns betreut – wir begleiten aber regelmäßig vergleichbare Verfahren.

Adresse

Huestr . 17
Bochum
44787

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 19:00
Freitag 09:00 - 18:00

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