Rechtsanwalt Andreas Martin

Rechtsanwalt Andreas Martin Als Fachanwalt für das Arbeitsrecht bin ich für Mandanten aus Marzahn tätig. Ich bin seit dem 2003 Anwalt Andreas Martin ist auch Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt Andreas Martin ist in 2 Standorten in Deutschland und 1 Standort in Polen vertreten. In Berlin-Marzahn befindet sich eine Zweigstelle in der Marzahner Promenade 22 in 12679 Berlin Marzahn - Hellersdorf. Anwalt Martin bearbeitet überwiegend arbeitsrechtliche (Kündigungsschutz), familienrechtliche (Scheidung), erbrechtliche (Erbansprüche/ Pflichtteil) sowie verkehrsrechtliche (Verkehrsu

nfall/ Bußgeld) und strafrechtliche (Strafverteidigung) Mandate. Rechtsanwalt Andreas Martin

Marzahner Promenade 22
12679 Berlin-

(Nähe Eastgate)
Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]

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⚖️ Kündigungsschreiben des Arbeitgebers – worauf es ankommt!Als Anwalt in Marzahn erlebe ich es immer wieder: Eine Kündi...
07/06/2026

⚖️ Kündigungsschreiben des Arbeitgebers – worauf es ankommt!

Als Anwalt in Marzahn erlebe ich es immer wieder: Eine Kündigung wird per E-Mail, Fax oder WhatsApp verschickt – und ist damit von vornherein nichtig. Dabei entscheiden gerade die Formalien über die Wirksamkeit.

✍️ Form & Unterschrift
Eine Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen und im Original eigenhändig unterzeichnet sein. E-Mail oder Fax genügen nicht – die Kündigung ist dann unwirksam.

📋 Kein Grund nötig
Im Kündigungsschreiben selbst muss kein Kündigungsgrund stehen. Es empfiehlt sich sogar, keinen zu nennen – wer einen Grund nennt, schränkt sich im späteren Prozess ein.

📅 Kündigungsfrist (§ 622 BGB)
Die Grundfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder Monatsende und verlängert sich mit der Betriebszugehörigkeit (z. B. nach 5 Jahren 2 Monate, nach 10 Jahren 4 Monate zum Monatsende).
Tipp: Immer hilfsweise „zum nächstmöglichen Zeitpunkt" kündigen – das fängt Berechnungsfehler ab.

📨 Zugang beweissicher gestalten
Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer im Original zugehen. Empfehlenswert ist der Einwurf in den Briefkasten durch einen Zeugen. Nicht erst spät am letzten Fristtag einwerfen – auch ein Samstag zählt als Zugangstag.

❗ Sonderkündigungsschutz beachten
Bei Schwangeren, Elternzeit, Schwerbehinderten und Betriebsratsmitgliedern gelten besondere Verbote bzw. Zustimmungspflichten. Existiert ein Betriebsrat, ist er vor jeder Kündigung anzuhören (§ 102 BetrVG).

⏰ Und für Arbeitnehmer: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingereicht werden – sonst gilt die Kündigung als wirksam.

Als Fachanwalt in Marzahn empfehle ich: Lassen Sie jede Kündigung – ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – rechtlich prüfen.


📌 Mehr Informationen zum Thema: https://www.anwalt-martin.de/muster-fuer-das-arbeitsrecht/kuendigungsschreiben-des-arbeitsgebers.html

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⚖️ Kündigungsschutz – ab wann gilt er eigentlich?Als Anwalt in Marzahn erlebe ich es immer wieder: Arbeitnehmer gehen na...
31/05/2026

⚖️ Kündigungsschutz – ab wann gilt er eigentlich?

Als Anwalt in Marzahn erlebe ich es immer wieder: Arbeitnehmer gehen nach einer Kündigung davon aus, dass das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) automatisch für sie gilt. Das ist leider ein Irrtum.

🔢 Der entscheidende Schwellenwert

Der allgemeine Kündigungsschutz nach § 1 KSchG greift nur, wenn im Betrieb in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Rechnerisch entspricht das einem Wert von mindestens 10,25. Wichtig: Es kommt auf den einzelnen Betrieb an – nicht auf das gesamte Unternehmen oder den Konzern.

👥 Wer zählt – wer nicht?

Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte (anteilig), leitende Angestellte und Leiharbeitnehmer bei dauerhaftem Einsatz zählen mit. Nicht gezählt werden hingegen Auszubildende, Praktikanten, Geschäftsführer mit Organstellung sowie echte freie Mitarbeiter.

🕐 Teilzeitkräfte zählen gewichtet: Über 30 Std./Woche → Faktor 1,0 Über 20 bis 30 Std./Woche → Faktor 0,75 Bis 20 Std./Woche → Faktor 0,5

📌 Praxisbeispiel: 6 Vollzeitkräfte + 2 Teilzeitkräfte (25 Std.) + 3 Minijobber = 9,0 – der Schutz greift nicht, obwohl 11 Personen im Betrieb arbeiten!

Als Fachanwalt in Marzahn empfehle ich: Lassen Sie eine Kündigung immer rechtlich prüfen – auch wenn Sie unsicher sind, ob das KSchG überhaupt gilt.



📌 Mehr Informationen zum Thema: https://www.anwalt-martin.de/kuendigungsschutzgesetz-und-arbeitnehmerzahl/

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⚖️ Außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung – was steckt dahinter?Als Anwalt in Marzahn erlebe ich es immer...
25/05/2026

⚖️ Außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung – was steckt dahinter?

Als Anwalt in Marzahn erlebe ich es immer wieder: Arbeitnehmer erhalten eine Kündigung, in der gleich zwei Kündigungen auf einmal ausgesprochen werden – eine außerordentliche, fristlose Kündigung und zusätzlich eine hilfsweise ordentliche Kündigung. Das klingt zunächst verwirrend, ist aber rechtlich zulässig.

🔍 Was bedeutet das genau?

Hat der Arbeitgeber einen außerordentlichen Kündigungsgrund – also einen schwerwiegenden Grund, der ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht – kann er das Arbeitsverhältnis fristlos beenden. Um sich zusätzlich abzusichern, spricht er gleichzeitig hilfsweise eine ordentliche Kündigung aus.

📋 Warum macht der Arbeitgeber das?

Diese Kombination schützt den Arbeitgeber für den Fall, dass die außerordentliche Kündigung vor Gericht scheitert. Wird sie für unwirksam erklärt, greift automatisch die hilfsweise ordentliche Kündigung – sofern diese wirksam ist.

⚠️ Genau genommen liegen also zwei Kündigungen vor:

👉 Eine außerordentliche, fristlose Kündigung
👉 Eine hilfsweise ordentliche Kündigung

Diese sogenannte innenprozessuale Bedingung ist nach der Rechtsprechung zulässig. Als Fachanwalt in Marzahn empfehle ich Arbeitnehmern, in einem solchen Fall unbedingt die Drei-Wochen-Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage im Blick zu behalten – denn diese gilt für beide Kündigungen!

📅 Handeln Sie schnell – die Frist läuft!



📌 Mehr Informationen zum Thema: https://www.anwalt-martin.de/html/kundigung_berlin.html

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Viele glauben, eine Scheidung sei automatisch langwierig und teuer. Bei der einvernehmlichen Scheidung ist das oft ander...
20/05/2026

Viele glauben, eine Scheidung sei automatisch langwierig und teuer.

Bei der einvernehmlichen Scheidung ist das oft anders - wenn die Voraussetzungen stimmen.

Grundvoraussetzung ist das Trennungsjahr. Die Eheleute müssen mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben, bevor die Scheidung beim Familiengericht eingereicht werden kann (dies geht meist auch ein bisschen früher, so z.B. in Berlin).

Getrennt bedeutet dabei nicht zwingend verschiedene Wohnungen - auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist möglich, wenn Tisch und Bett konsequent getrennt geführt werden. Versorgungsleistungen dürfen nicht mehr ausgetauscht werden.

Sind sich beide Ehegatten über die Scheidung einig, reicht es aus, wenn nur einer von ihnen anwaltlich vertreten ist. Der Rechtsanwalt berät und vertritt aber immer nur einen Ehepartner. Einen gemeinsamen Anwalt gibt es nicht!

Der Anwalt stellt den Scheidungsantrag, der andere Ehegatte stimmt im Termin der Scheidung zu. Das Verfahren ist in der Regel kürzer und kostengünstiger als eine streitige Scheidung.Wichtig:

📞 Kanzlei Andreas Martin, Berlin - Fachanwalt für Familienrecht
https://www.anwalt-martin.de/html/ehescheidung-berlin.html

⚖️ Trennung und Scheidung – was muss ich wissen?🔑 Ohne Trennung keine Scheidung! Da in Deutschland das sog. Zerrüttungsp...
17/05/2026

⚖️ Trennung und Scheidung – was muss ich wissen?

🔑 Ohne Trennung keine Scheidung! Da in Deutschland das sog. Zerrüttungsprinzip gilt, ist die Trennung die Grundvoraussetzung für eine Scheidung. Wer sich scheiden lassen möchte, muss zunächst getrennt leben – in der Regel mindestens ein Jahr lang.

🏠 Die Trennung muss dabei „von Tisch und Bett" erfolgen. Zieht ein Ehegatte aus der Ehewohnung aus, ist das eindeutig. Eine Ummeldung ist dabei nicht zwingend erforderlich – die Trennung lässt sich auch durch Zeugen nachweisen.

⚠️ Vorsicht: Viele Eheleute glauben, eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung sei völlig unproblematisch. Das stimmt nur bedingt. Wenn der andere Ehepartner die Scheidung torpedieren will, kann es schwierig werden, diese Trennung gerichtsfest nachzuweisen.

🚪 Muss der andere Ehepartner ausziehen? Im Normalfall nein! Kein Ehegatte kann einfach zum Auszug gezwungen werden – selbst dann nicht, wenn er oder sie alleinige/r Eigentümer/in oder Alleinmieter/in der Wohnung ist. Die Ehewohnung genießt grundgesetzlichen Schutz. Nur in Ausnahmefällen, z. B. bei häuslicher Gewalt, ist eine Wohnungszuweisung möglich.

📌 Als Anwalt in Marzahn und Fachanwalt in Marzahn stehe ich Ihnen bei allen Fragen rund um Trennung und Scheidung zur Seite. Sprechen Sie mich an – ich helfe Ihnen weiter!

Hashtags zum Thema:

📌 Mehr Informationen zum Thema: https://www.anwalt-martin.de/html/trennung-berlin.html

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⚖️ Compliance-Verstoß und Kündigung – was Arbeitnehmer wissen müssenCompliance-Verstöße gehören zu den schwierigsten Kün...
10/05/2026

⚖️ Compliance-Verstoß und Kündigung – was Arbeitnehmer wissen müssen

Compliance-Verstöße gehören zu den schwierigsten Kündigungsgründen im Arbeitsrecht – und ich erlebe als Anwalt in Marzahn immer wieder, wie unterschätzt dieses Thema ist. 😮

🔍 Was ist eigentlich Compliance?

Compliance bedeutet die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und unternehmensinterner Verhaltensrichtlinien. Es geht dabei nicht nur um Korruption oder Bestechung – auch Spesenbetrug, Datenschutzverstöße oder das Missachten interner Genehmigungsvorbehalte können zur Kündigung führen.

❗ Kündigung ohne Abmahnung möglich?

Ja – und das ist entscheidend. Wer Schmiergelder annimmt, handelt dem Arbeitgeber zuwider. Als Fachanwalt in Marzahn kenne ich die Rechtsprechung genau: Eine fristlose Kündigung ist bei Korruption auch ohne vorherige Abmahnung in der Regel wirksam. Ähnliches gilt beim Spesenbetrug – selbst bei kleinen Beträgen, wenn eine besondere Vertrauensstellung besteht.

📋 Interne Richtlinien als Falle

Interne Compliance-Regeln können als antizipierte Abmahnung wirken. Wer sie kennt und dennoch dagegen verstößt, hat schlechte Karten vor dem Arbeitsgericht. Arbeitgeber hingegen, die Verstöße stillschweigend dulden, riskieren, dass die Kündigung scheitert.

⚠️ Wichtig: Nicht jeder Compliance-Verstoß führt automatisch zu einer wirksamen Kündigung. Eine sorgfältige Interessenabwägung ist immer erforderlich.

👉 Ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – bei einem Compliance-Kündigungsfall sollte man schnell anwaltlichen Rat einholen!



📌 Mehr Informationen zum Thema:https://www.anwalt-martin.de/lexikon-zum-kuendigungsrecht/compliance-verstoss.html

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Die Probezeit ist kein Sonderrecht des Arbeitgebers - sie verkürzt nach § 622 Abs. 3 BGB lediglich die Kündigungsfrist a...
04/05/2026

Die Probezeit ist kein Sonderrecht des Arbeitgebers - sie verkürzt nach § 622 Abs. 3 BGB lediglich die Kündigungsfrist auf zwei Wochen. Mehr nicht. Weitere besondere Kündigungsrechte entstehen daraus nicht.

Wichtig ist die Unterscheidung zur Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes: Der allgemeine Kündigungsschutz nach § 1 KSchG greift erst nach mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit - unabhängig davon, ob eine Probezeit vereinbart wurde oder nicht.

Läuft also die Probezeit nach drei Monaten ab, bedeutet das nicht, dass der Kündigungsschutz automatisch einsetzt. Bis zum Ablauf der sechs Monate braucht der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund - muss aber die reguläre Kündigungsfrist einhalten.

Zusätzlich gilt: In Betrieben mit zehn oder weniger Arbeitnehmern greift der allgemeine Kündigungsschutz gar nicht.
In meinem aktuellen Beitrag erkläre ich den Unterschied zwischen Probezeit und Wartezeit anhand eines konkreten Beispiels - und was das für Arbeitnehmer in der Praxis bedeutet.

👉 Zum vollständigen Beitrag auf meiner Website (siehe Link)

📞 Jetzt Termin vereinbaren - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Marzahn - ich berate bei Kündigung und Abfindung
https://www.anwalt-martin.de/kuendigung-in-der-probezeit/

⚖️ Kündigungsarten – was Arbeitnehmer wissen solltenAls Anwalt in Marzahn erlebe ich es immer wieder: Viele Arbeitnehmer...
03/05/2026

⚖️ Kündigungsarten – was Arbeitnehmer wissen sollten

Als Anwalt in Marzahn erlebe ich es immer wieder: Viele Arbeitnehmer kennen die verschiedenen Kündigungsarten nicht – und das kann teuer werden. 😮

Es gibt nämlich weit mehr als nur „fristlos" oder „mit Frist". Hier ein Überblick:

📌 Ordentliche Kündigung – mit Einhaltung der Kündigungsfrist
📌 Außerordentliche Kündigung – aus wichtigem Grund, aber nicht immer fristlos! Auch mit einer Auslauffrist möglich.
📌 Verhaltensbedingte Kündigung – z. B. wegen Diebstahls oder Zuspätkommen
📌 Personenbedingte Kündigung – aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers
📌 Betriebsbedingte Kündigung – z. B. bei Betriebsstilllegung
📌 Krankheitsbedingte Kündigung – ein Unterfall der personenbedingten Kündigung
📌 Verdachtskündigung – bei Verdacht einer Straftat
📌 Änderungskündigung – Änderungsangebot verbunden mit einer Kündigung bei Ablehnung
📌 Druckkündigung – z. B. auf Druck der Belegschaft
📌 Teilkündigung – generell unzulässig!
📌 Bedingte Kündigung – ebenfalls unzulässig!
📌 Vorsorgliche / hilfsweise Kündigung – häufig unterschätzt!

⚠️ Wichtig: Wer eine Kündigung nicht akzeptiert, muss innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen – auch wenn man nur eine Abfindung anstrebt. Passiert das nicht, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als wirksam!

Als Fachanwalt in Marzahn berate ich Sie zu allen Kündigungsarten und Ihren Rechten. 👨‍⚖️



📌 Mehr Informationen zum Thema: https://www.anwalt-martin.de/html/arbeitsrecht-marzahn.html

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⚖️ Besteuerung einer Abfindung – Was du jetzt wissen solltest💼 Wer nach einer Kündigung eine Abfindung erhält, freut sic...
26/04/2026

⚖️ Besteuerung einer Abfindung – Was du jetzt wissen solltest

💼 Wer nach einer Kündigung eine Abfindung erhält, freut sich zunächst – bis die Steuerfrage kommt. Als Fachanwalt in Marzahn erkläre ich, worauf es ankommt.

📌 Abfindungen sind grundsätzlich voll steuerpflichtig. Die frühere Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 9 EStG gibt es seit 2006 nicht mehr. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf Abfindungen jedoch nicht an – ein Grund, warum gerade im Gütetermin beim Arbeitsgericht häufig Abfindungen vereinbart werden.

🔎 Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) kann die Steuerlast erheblich senken. Die Abfindung wird dabei rechnerisch auf fünf Jahre verteilt. Voraussetzungen: Die Zahlung muss echten Entschädigungscharakter haben und in einem einzigen Kalenderjahr zufließen – also „zusammengeballt" sein.

🆕 Wichtige Änderung ab 2025: Durch das Wachstumschancengesetz berücksichtigt der Arbeitgeber die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr automatisch. Arbeitnehmer müssen die Entlastung selbst über die Einkommensteuererklärung beantragen.

💡 Mein Rat als Anwalt in Marzahn: Vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags sollte der Auszahlungszeitpunkt sowie die Struktur der Abfindung sorgfältig geprüft werden – idealerweise gemeinsam mit einem Steuerberater. Denn wann die Abfindung fließt, kann über Tausende Euro Steuerersparnis entscheiden.

Als Fachanwalt in Marzahn berate ich gern bei Kündigung und Abfindung. 📞



📌 Mehr Informationen zum Thema: https://www.anwalt-martin.de/lexikon-zum-kuendigungsrecht/besteuerung-der-abfindung.html

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⚖️ Arbeitnehmer rechtssicher kündigen – was Arbeitgeber wissen müssen!Als Anwalt in Marzahn erlebe ich es regelmäßig: Ar...
16/04/2026

⚖️ Arbeitnehmer rechtssicher kündigen – was Arbeitgeber wissen müssen!

Als Anwalt in Marzahn erlebe ich es regelmäßig: Arbeitgeber kündigen – und machen dabei Fehler, die die Kündigung unwirksam machen. Dabei lässt sich das mit dem richtigen Wissen vermeiden.

📋 Schriftform ist Pflicht! Eine Kündigung muss immer schriftlich auf Papier mit Originalunterschrift erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist unwirksam – so steht es in § 623 BGB.

📬 Zugang nachweisen! Der Zugang der Kündigung muss beweisbar sein. Am sichersten geht das durch persönliche Übergabe mit Zeugen (am besten) oder per Einwurfeinschreiben (nicht so gut).

🛡️ Besonderer Kündigungsschutz beachten! Schwangeren, Schwerbehinderten und Betriebsratsmitgliedern kann nicht einfach gekündigt werden. Hier gelten besondere Regeln – als Fachanwalt in Marzahn rate ich, diese Fälle immer vorab rechtlich zu prüfen.

👥 Betriebsrat anhören! Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden (§ 102 BetrVG). Fehlt diese Anhörung, ist die Kündigung unwirksam – unabhängig davon, ob ein Grund vorliegt.

📌 Wann braucht man einen Kündigungsgrund? Gilt das Kündigungsschutzgesetz (mehr als 10 Mitarbeiter, Beschäftigungsdauer über 6 Monate), ist ein sozial gerechtfertigter Grund nötig: personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt.

⏱️ Fristlose Kündigung: Eile geboten! Bei einer außerordentlichen Kündigung gilt eine Zwei-Wochen-Frist ab Kenntnis des Kündigungsgrundes. Diese Frist wird in der Praxis häufig versäumt – mit fatalen Folgen für den Arbeitgeber.

💶 Abfindung? Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es grundsätzlich nicht. Eine Abfindung wird häufig erst im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vereinbart.

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