06/09/2026
🌿 Cannabis am Arbeitsplatz: Droht Abmahnung oder Kündigung?
Seit der Teillegalisierung von Cannabis erreichen mich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Marzahn immer wieder Fragen dazu: Darf mein Arbeitgeber mir kündigen, wenn ich Cannabis konsumiere? 🤔
⚖️ Kein automatischer Kündigungsgrund
Cannabiskonsum allein rechtfertigt keine Kündigung. Entscheidend ist, ob die Arbeitsleistung beeinträchtigt wird, Sicherheitsrisiken entstehen oder wirksame betriebliche Regeln verletzt werden. Privater Konsum in der Freizeit ohne Bezug zur Arbeit bleibt grundsätzlich folgenlos.
🚧 Wann wird es kritisch?
Ein Bezug zum Arbeitsverhältnis entsteht, wenn ich bei Arbeitsbeginn noch beeinträchtigt bin, gegen ein wirksames Konsumverbot verstoße oder Sicherheitspflichten verletze – etwa bei Fahr- oder Maschinentätigkeiten. Der Arbeitgeber darf den Konsum während der Arbeitszeit im Rahmen seines Direktionsrechts und der Arbeitsschutzvorgaben einschränken.
📋 Abmahnung vor Kündigung
Bei steuerbarem Fehlverhalten ist meist zunächst eine Abmahnung erforderlich. Eine fristlose Kündigung kommt nur bei schweren Sicherheitsverstößen infrage – ein positiver Drogentest allein genügt dafür nicht, da er nur zurückliegenden Konsum belegt, nicht aber eine akute Beeinträchtigung.
📨 Kündigung erhalten?
Dann zählt jeder Tag: Die Klagefrist beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Als Anwalt in Marzahn prüfe ich Ihre Kündigung schnell und zuverlässig und vertrete Sie im Kündigungsschutzverfahren. 💼
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