18/12/2025
❌ Doch keine Rechnung für Notfallpatientinnen und -patienten in Essen: Die Rat der Stadt hat gestern den Versand von Gebührenbescheiden für RTW-Einsätze gestoppt.
Politik, Medien und Blaulicht-Community waren in den letzten Tagen in Wallung: Ab dem neuen Jahr sollten in Essen alle zahlen, die einen Rettungswagen brauchen.
Auf diese Weise wollte die Stadt jene Kosten wieder hereinholen, die die Krankenkassen nicht mehr begleichen.
Im Kern geht es darum, dass auch der Einsatz von NotSan für den Gesetzgeber kaum mehr ist eine Taxi-Fahrt – wenn’s ums Geld geht, zählt eine medizinische Behandlung vor Ort nicht.
Die Krankenkassen wollen deshalb für Einsätze ohne Transport nicht mehr Zahlen, die Träger nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Das Problem ist nicht neu, die „Notfallreform“ – von zwei Regierungen geplant, aber nicht umgesetzt – sollte das angehen. Stichwort: Rettungsdienst als medizinische Leistung im Sozialgesetzbuch V (SGB V).
Durch die Eskalation im Ruhrgebiet scheint nun Bewegung in die Sache zu kommen::
💬 „Noch im ersten Quartal 2026 soll das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung durch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in das Bundeskabinett eingebracht werden“, so Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen per Pressemitteilung.
Und man könnte das weitere Statement durchaus so interpretieren, dass da eine clevere Taktik aufgegangen ist, die nie allein aufs Statdsäckel zielte: 😉
„Die verstärkt in den vergangenen Tagen öffentlich geführte Debatte mit dem Vorstoß aus Essen hat letztlich zu einer Bewegung in den Verhandlungen geführt und wird hoffentlich positive Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger in ganz NRW haben.“
➡️ Die Gebührenbescheide gehen vorerst an die Krankenkassen, nicht an die Notfallpatientinnen und -patienten in Essen. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat versprochen, sich hier als Moderator zwischen Rettungsdiensten und Kostenträgern einzubringen. So soll eine Übergangsregelung entstehen, bis die Reform auf Bundesebene verabschiedet ist.