10/06/2026
Wohnsitz ist nicht gleich Staatsbürgerschaft: Wer darf wirklich in der Schweiz arbeiten? 🏥🇨🇭
In unseren täglichen Beratungen merken wir immer wieder, dass es hier ein großes Missverständnis gibt. Viele Pflegekräfte denken, dass ein dauerhafter Aufenthaltstitel in Deutschland automatisch die Türen für den Schweizer Arbeitsmarkt öffnet. Das ist leider ein Irrtum.
Die Schweizer Behörden prüfen bei der Arbeitsbewilligung in erster Linie den Pass und nicht den aktuellen Wohnsitz. Nur wer eine EU oder EFTA Staatsbürgerschaft besitzt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine reguläre Bewilligung. Wer eine Nationalität aus einem Drittstaat besitzt, steht vor ganz anderen Hürden. Wir von der JOB in time ag schaffen hier von Anfang an Klarheit und prüfen deine Dokumente ganz genau ❤️✨
Bist du unsicher, ob du alle rechtlichen Bedingungen für die Schweiz erfüllst?
Schreibe einfach das Wort PflegeCH in die Kommentare. Wir von JOB in time melden uns bei dir und prüfen deine Situation völlig kostenlos in einem persönlichen Gespräch! 😊📞