31/07/2024
Hier erfahren Sie mehr zu Ihren Ansprüchen für Ihre Ehewohnung.
Grundsätzlich hat jeder Ehegatte einen Anspruch auf Mitbesitz an der Ehewohnung, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen oder der Gestaltung des Mietverhältnisses.
Ist ein Ehegatte freiwillig aus der Ehewohnung ausgezogen , kann er nicht zurückkehren, wenn seit dem freiwilligen Auszug mehr als sechs Monate vergangen, gem. § 1361b Abs. 4 . ...... Hier mehr.
Grundsätzlich hat jeder Ehegatte einen Anspruch auf Mitbesitz an der Ehewohnung, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen oder der Gestaltung des Mietverhältnisses. Ist ein Ehegatte freiwillig aus der Ehewohnung ausgezogen , kann er nicht zurückkehren, wenn seit dem freiwilligen Auszug mehr al...