05/06/2026
„𝐙𝐞𝐢𝐭𝐚𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭 𝐢𝐬𝐭 𝐮𝐧𝐬𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫.“ Diese Aussage begegnet Personaldienstleistern immer wieder. Ein genauer Blick auf die tatsächlichen Rahmenbedingungen zeigt jedoch: Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung ist in Deutschland gesetzlich klar geregelt und bietet Beschäftigten somit mehr Sicherheit als häufig angenommen.
𝐌𝐲𝐭𝐡𝐨𝐬: 𝐙𝐞𝐢𝐭𝐚𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭 𝐛𝐢𝐞𝐭𝐞𝐭 𝐤𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐰𝐢𝐫𝐤𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐉𝐨𝐛𝐬𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐡𝐞𝐢𝐭
𝐅𝐚𝐤𝐭: Der Arbeitsvertrag wird mit dem Personaldienstleister, nicht mit dem Einsatzunternehmen geschlossen. Dadurch verfügen Beschäftigte über ein reguläres Arbeitsverhältnis, einschließlich Sozialversicherung und gesetzlichem Kündigungsschutz. Rechtlich unterscheidet sich Zeitarbeit damit nicht von anderen sozialversicherungspflichtigen Jobs. Der Bestand des Arbeitsverhältnisses ist also vom jeweiligen Einsatz unabhängig.
𝐖𝐚𝐬 𝐠𝐢𝐥𝐭, 𝐰𝐞𝐧𝐧 𝐯𝐨𝐫ü𝐛𝐞𝐫𝐠𝐞𝐡𝐞𝐧𝐝 𝐤𝐞𝐢𝐧 𝐄𝐢𝐧𝐬𝐚𝐭𝐳 𝐯𝐨𝐫𝐡𝐚𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐢𝐬𝐭?
Oft wird angenommen: Kein Einsatz, kein Lohn. Tatsächlich erhalten Zeitarbeitnehmende auch in einsatzfreien Zeiten weiterhin ihre Vergütung durch den Personaldienstleister. Der sogenannte Garantielohn wird unabhängig von einem Projekteinsatz gezahlt.
𝐌𝐲𝐭𝐡𝐨𝐬: 𝐊𝐞𝐢𝐧 𝐋𝐨𝐡𝐧 𝐛𝐞𝐢 𝐊𝐫𝐚𝐧𝐤𝐡𝐞𝐢𝐭 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐔𝐫𝐥𝐚𝐮𝐛
𝐅𝐚𝐤𝐭: Während Krankheit oder Urlaub erhalten Beschäftigte weiterhin ihren vertraglich vereinbarten Lohn. Es gelten, wie bei anderen Beschäftigungsverhältnissen üblich, die gesetzlichen Regelungen zur Lohnfortzahlung.
𝐅𝐚𝐤𝐭𝐞𝐧 𝐚𝐮𝐟 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐧 𝐁𝐥𝐢𝐜𝐤: 𝐖𝐚𝐫𝐮𝐦 𝐙𝐞𝐢𝐭𝐚𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐬𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐞 𝐁𝐞𝐬𝐜𝐡ä𝐟𝐭𝐢𝐠𝐮𝐧𝐠𝐬𝐟𝐨𝐫𝐦 𝐢𝐬𝐭
▪️Unbefristeten Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister
▪️Sozialversicherung und Kündigungsschutz
▪️Garantielohn auch in einsatzfreien Zeiten
▪️Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub
Zeitarbeit verbindet also rechtliche und finanzielle Sicherheit mit beruflicher Flexibilität. Sie kann nicht nur neue Karrierechancen eröffnen und wertvolle Praxiserfahrung ermöglichen, sondern auch langfristige berufliche Perspektiven schaffen.
Quelle: Gesamtverband der Personaldienstleister
© Bilder: Credits to Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP)